Spenden

Das Übehaus Kray e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt eine Spendenbescheinigung auszustellen:

Wir sind wegen der Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Essen Nordost, StNr. 111/5727/4395, vom 03.04.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach dem § 60 Anlage 1 AO wurde vom Finanzamt Essen Nordost, StNr. 111/5727/4395, mit Bescheid vom 03.04.2025 nach § 60a AO gesondert festgestellt.

Hier lesen Sie unsere Satzung.

Das Übehaus Kray e.V. hat folgende Kontonummer bei der Sparkasse Essen:
IBAN: DE39360501050007705841

Falls Sie eine Spendenbescheinigung benötigen oder sonstige Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich gerne unter:

info@uebehaus.de

Wie kann ich Mitglied werden? Hier geht es zu unserem Mitgliedschaftsantrag.

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